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25 Mär. 2002, a
 
Projekt Hauskrankenbehandlung
Ärztekammer Steiermark setzt neue Maßstäbe
 
Die Ärztekammer Steiermark hat in Zusammenarbeit mit zahlreichen lokalen Pflegevereinen ein umsetzungsreifes Modell zur Hauskrankenbehandlung ausgearbeitet. In diesem Modell wird in erster Linie die Rolle und Perfektionierung der Hauskrankenbehandlung durch Ärzte für Allgemeinmedizin thematisiert. So wird schon eingangs in einer Präambel festgehalten: „Die Hauskrankenbehandlung ist primär eine Aufgabe der niedergelassenen Ärzte für Allgemeinmedizin in ihrer Funktion als Hausärzte.“ Die ärztlichen Leistungen der Hausärzte im Bereich der Hauskrankenbehandlung, so die Ärztekammer Steiermark werden unter erschwerten Umständen, vermehrten Zeitaufwand und einer größeren Verantwortung erbracht. Aus diesem Grund sieht das Modell vor, dass für Leistungen im Rahmen der Hauskrankenbehandlung ein fünfzigprozentiger Zuschlag von Seiten der Kassen garantiert wird. Weiters muß überlegt werden, was mit jenen Leistungen, die nicht in den Kassenverträgen enthalten sind (z.B. Dekubitusbehandlung, venöse Blutabnahmen, Beratung der Angehörigen) geschehen soll. Ergänzend zu diesen Reformen soll es durch eine gezielte Fortbildung der niedergelassenen Ärzte zu einer umfassenden Qualitätssicherung kommen. Diese Neuerungen sollen insgesamt den Ablauf und die Qualität der Betreuung von chronisch Kranken im gewohnten Umfeld gewährleisten. Dies ist für alle beteiligten von Vorteil – schließlich sorgt eine perfekte Hauskrankenbehandlung für die Vermeidung von Spitalsaufenthalten bzw. für die Verkürzung der Verweildauer im stationären Bereich. Und das spart Kosten.
 
Quelle: Ärztewoche


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Copyright: ÖALSG; Publiziert von: Florian Brandl (brandl)
factID: 108804.1; Publiziert am 25 Mär. 2002 17:56