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Vorgaben der Entscheidungsträger
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· Nationaler Umwelt-Plan der österreichischen Bundesregierung Die nachhaltige, am Bedarf an Energiedienstleistungen orientierte Versorgung mit Energie steht im Mittelpunkt einer umweltgerechten Wirtschaftsstruktur. Langfristig ist eine möglichst vollständige Umstellung auf Erneuerbare Energieträger unumgänglich.
· Bundes Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG, 1998) Bis zum Jahr 2005 müssen 3 % der für die Abgabe an Endverbraucher erforderlichen Strommenge aus fester oder flüssiger heimischer Biomasse, Biogas, Deponie- und Klärgas, geothermischer Energie, Wind und Sonnenenergie stammen.
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