|
|
|
|
|
|
Hinzuziehen einer dritten Partei
|
|
| | |
|
Eine weitere Möglichkeit Konflikte gezielt zu lösen, besteht darin eine dritte Partei einzuschalten. Je nach Schwere des Konfliktes ist es angebracht mit verschiedenen Formen der Konfliktlösungshilfe von außen zu reagieren. Basierend auf dem Phasenmodell der Eskalation, das Konflikte in neun Schweregrade ( 1: Verhärtung, 2: Debatte, 3: Taten, 4: Images, Koalitionen, 5: Gesichtsverlust, 6: Drohstrategien, 7: Begrenzte Vernichtungsschläge, 8: Zersplitterung, 9: Gemeinsam in den Abgrund ) einteilt, kann man die in dem eingetragenen Dritten sinnvoll zu dem Konflikt hinzuziehen.
Der Moderator kann darauf vertrauen, dass die Parteien die Konflikte nach einigen Interventionen selbst bewältigen können. Er versucht, die an Ort und Stelle auftretenden Interaktion sowie inhaltliche und prozedurale Differenzen mir sofortigen Selbstheilungseingriffen zu korrigieren.
Der Conciliator übt eine Art Prozessbegleitung bei Verhandlungsprozessen aus, die Hauptsorge des Conciliators gilt dem Verbessern der Beziehungen zwischen den Parteien. Kommunikationsbarrieren sollen beseitigt, Konfliktmechanismen ausser Wirkung gesetzt werden. Die Konfliktparteien sollen in die Lage versetzt werden, Behandlungswege für die Probleme zu erkennen, sich auf bestimmte zu einigen und diese zu bestreiten.
Der Mediator bemüht sich zwischen den Parteien um einen akzeptablen Kompromiss, der den Interessen aller Rechnung trägt und eine Koexistenz ermöglicht. Siehe dazu .
Der Arbiter entscheidet aufgrund eigener Beurteilung, wie der Konflikt gelöst werden soll. Der Konflikt muss sich dabei auf einen von den Parteien umschriebenen Dissens über Fakten bzw. Normen beziehen. Diesem Schiedsverfahren müssen anerkannte Normen zugrunde gelegt werden und für die inhaltliche Entscheidung müssen anerkannte Kriterien und Prinzipien angewendet werden.
Aufgrund ihrer Machtüberlegenheit kann die Machtinstanz ihre Massnahmen gegen den Willen der Betroffenen durchsetzen. Führt der Machteingriff nicht zu einer Vernichtung einer der Konfliktparteien, muss die Machtinstanz in der Lage sein, die Situation langfristig zu beherrschen.
Quelle: Friedrich Glasl, Konfliktmanagement, Verlag Freies Geistesleben, 5.Auflage 1997
|
|
|
|