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Akademischer Schiclub Wien

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11 Nov. 2024; 12:17
ÖSV-Versicherungsschutz
 
Sicher mit der ÖSV - Mitgliedsversicherung

Mehrfache Sicherheit mit einer Karte: Der ÖSV-Schutz - exclusiv für Mitglieder!

Als ÖSV-Mitglied sind Sie versichert bei Freizeitsportunfällen jeglicher Art (Ausnahme: Flugsport u. Berufssport) mit einer kollektiven Unfall-, Berge-, Rückhol- und Rechtsschutzversicherung, abgeschlossen zwischen ÖSV und UNIQA.

Die Leistungen im Detail:

Bergekosten (inkl. Hubschrauberbergung)bis € 7,500,-
Unfalltod€ 2.000,-
Unfallinvalidität (ab 20%)
(für dauernde Invalidität ab einem Gesamtkörperinvaliditätsgrad von 20% gemäß der Gliedertaxe Art. 7 der AUVB 1995)
bis zu € 15.000,-
Genesungsgeld
(bei stationärem Aufenthalt nach Unfall)
 
ab 15. Tag: einmalig€ 300,-
ab 22. Tag: einmalig€ 450,-
Rückholkosten
(nach Unfällen aus dem Ausland)
bis € 7.500,-

Versichert sind alle Vereinsaktivitäten sowie die unentgeltliche Ausübung sämtlicher Sportarten auch außerhalb der Vereinstätigkeit. Dazu zählen auch alle ÖSV-Veranstaltungen, die Mitglieder gegen Spesenersatz abwickeln. Mitversichert ist jede Tätigkeit für den ÖSV (Lehrwarte, Schiedsrichter und Trainertätigkeit). Ausgeschlossen ist jede Art von Flugsport und Berufssport (einschließlich Wettkampf und Training). Versicherungsschutz von ÖSV-Mitgliedern besteht auch an Schulen mit Schwerpunkt Ski bzw. während der Wintersportwochen. Weltweiter Versicherungsschutz. Nicht versichert sind Unfälle anlässlich einer berufsmäßigen oder entgeltlichen Tätigkeit und aus dem sonstigen Freizeitbereich (wie z.B. im Haushalt oder bei der Benützung von KFZ) sowie dem Schulbereich. Die Versicherung umfasst auch Unfälle im Zug der Teilnahme an Wettbewerben zum Vereinssport in allen Altersgruppen, ausgenommen Veranstaltungen, bei denen FIS-Punkte der allgemeinen Klasse vergeben werden. Auch Unfälle als Zuschauer während einer ÖSV-Veranstaltung sind versichert. Ohne Einschränkung mitversichert gelten als Unfallfolgen Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln.


Rechtsschutz:
Schadenersatz- und Strafrechtsschutz
pro Schadenfall:
bis € 29.070,-
(Versichert sind alle im Rahmen der Unfallversicherung mitversicherten Tätigkeiten. Versicherungsschutz in Europa und Mittelmeer-Anrainerstaaten.)


Haftpflichtdeckung:
für Personen- und Sachschäden,
europaweit (eingeschränkt auf Skisportarten)
bis € 508.710,-
(es besteht ein Selbstbehalt von € 218,01 / ATS 2.999,88)

Auskünfte betreffend Versicherungsvertrag:
UNIQA, Tel.: (0512) 53 32, Fr. Winkler DW 204
Österreichischer Skiverband: Tel.: (0512) 33501-0, Fr. Witting DW 23, Fr. Dr. Sommersacher DW 28

Vorgangsweise im Schadenfall:
Schadensformulare samt vorhandenen Unterlagen (z.B. behördliche Unfallaufnahme, medizinische Unterlagen) senden Sie bitte direkt an:
Österreichischer Skiverband, z.H. Fr. Witting, Olympiastr. 10, 6020 Innsbruck

Auslands-Rückholung: Vor Rückholung bei Sportunfällen aus dem Ausland immer die UNIQA Notruf Tel.: ++43/1/20499 99 wählen.

Rückfragen:
UNIQA, Tel.: (0512) 53 32, Fr. Löffler-Prager DW 356, Hr. Marx DW 355


Metainfo:
AutorIn: Paul Meinl; Copyright: ÖSV; Publiziert von: Paul Meinl (Pauli)
factID: 134211.1; Publiziert am 09 Okt. 2003 16:05