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1.1 Vertragliche Regelung aller voraussichtlich strittigen Punkte
 

Um nachträgliche Streitigkeiten um oder über einen Vertrag möglichst zu vermeiden, ist es sinnvoll, schon in der Vorbereitung zu einem Vertrag die möglichen Streitigkeiten vorherzusehen und entsprechende Regelungen zu vereinbaren. Dabei ist allerdings im Auge zu behalten, dass nicht das Recht nur auf einer Seite und die Pflichten bei der anderen Partei festgelegt werden. Solche Regeln werden von den Gerichten häufig wegen schwerer Äquivalenzstörungen als sittenwidrig und somit als ungültig erachtet. Man erreicht damit also das Gegenteil dessen, was man ursprünglich wollte.

 

Am häufigsten entstehen Vertragsstreitigkeiten, weil beide Seiten sich nicht wirklich den Kopf darüber zerbrochen und geklärt haben, was sie eigentlich wollen und was wirklich geleistet werden kann. Zu oft fließen in die Beschreibung der Leistung Überlegungen ein, die entweder vage Werbeaussagen enthalten oder Wunschdenken wiedergeben.

 

Tritt man in Vertragsverhandlungen ein, sollten daher beide Parteien möglichst offen miteinander reden. Dies ist in der Anfangsphase aus Gründen der Geheimhaltung oder aus der Befürchtung heraus, durch das Ansprechen unangenehmer Wahrheiten den Vertragsabschluss zu gefährden, oft schwierig, aber unvermeidbar. Verschweigt man nämlich in dieser Phase zu viel, dann riskiert man gravierende Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung, da über bestimmte wichtige Punkte kein tatsächliches Einvernehmen hergestellt wurde. Dies kann zur Folge haben, dass die fehlende Aufklärung des Vertragspartners als Verschulden gewertet wird und zum Schadenersatz führt. Dieser wird dann allerdings außerhalb der vertraglichen Regelung und nach den gesetzlichen Bestimmungen bewertet.

 

Die Leistungsbeschreibung und die Gegenleistung in Geld sind durch nichts ersetzbar und die wichtigsten Teile eines Vertrags. Ist man sich darüber einig, kommt in aller Regel ein gültiger Vertrag zustande. Die weiteren sehr wichtigen Punkte sind die Art, der Ort und die Zeit der Erfüllung des Vertrags. Insbesondere die Zeit wird oft strittig, weil die Partei, die die Leistung erbringen soll, sich oftmals überschätzt und Zusagen macht, die sie nicht einhalten kann, nur um den Auftrag zu erhalten. Die dadurch geweckten Erwartungen werden enttäuscht und der Vertrag gerät in eine Schieflage, die vermieden werden kann, wenn man realistische Zeitangaben macht.


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Autor: Paul Meinl; Publiziert von: Paul Meinl (pmeinl)
factID: 1502058.4 (...Archiv); Publiziert am 20 Dez. 2010 21:31