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About
 

Im November 2009 erschien die von der VITE-Group "Rahmenbedingungen für Application Service Providing" ausgearbeitete Broschüre "Software as a Service - Verträge richtig abschließen". Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die die grundlegenden, allgemein relevanten Rahmenbedingungen für Software as a Service und soll einen Beitrag zu höherer Transparenz in diesem Themenbereich leisten.


Auf dieser Plattform werden die Inhalte des Leitfadens nunmehr auch online und in aktualisierter Form präsentiert. Weiters werden zum Thema auch

 

 

Aus Sicht der VITE-Group sollen die Inhalte dieser Plattform die Grundlage für eine zielgerichtete Diskussion zwischen Anbieter und potenziellem Kunden schaffen. Die hier angebotenen Informationen sollen es interessierten Kunden erleichtern, Diensteanbietern die richtigen Fragen zu stellen und die für sie relevanten Rahmenbedingungen abzuklären. Anbietern wiederum wird die Möglichkeit geboten, sich auf die entsprechenden Kundenfragen vorzubereiten sowie die Qualität ihres Angebots zu prüfen. Außerdem leistet diese Plattform einen Beitrag zu höherer Sicherheit in rechtlicher Hinsicht, indem sie es erleichtert, den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen beginnend mit den vorvertraglichen Pflichten (wie z.B. Aufklärung) bis zur Phase nach Vertragsabschluss (z.B. Pflicht zur Datenlöschung) zu entsprechen.

 

Impressum:


Erstellt in der VITE-Group „Rahmenbedingungen für Application Service Providing“ unter der Leitung von Mag. Paul Meinl

 

Texte:
Ing. Dr. Eike Wolf und Univ.-Prof. Dr. Gunter Ertl


Mitarbeit:
Dipl.-Ing. Helmut Maschek
Dr. Ulrich Schönbaumsfeld
Rüdiger Schultz
Mag. Günter Wildmann

 

 

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in diesem Leitfaden nur die männliche Sprachform gewählt. Alle personenbezogenen Aussagen gelten jedoch selbstverständlich stets für Frauen und Männer gleichermaßen.
Leider entsprechen die männlichen Bezeichnungen in hohem Maße auch den tatsächlichen Verhältnissen der (österreichischen) IT-Landschaft, wie bedauernswerterweise auch die Zusammensetzung unserer Arbeitsgruppe
beweist.


Nachdruck unter Angabe der Quelle nach §§ 46 und 57 Abs 2 UrhG gestattet.


Metainfo:
Autor: factline Webservices GmbH; Publiziert von: Paul Meinl (pmeinl)
factID: 1531411.2 (...Archiv); Publiziert am 20 Dez. 2010 18:05