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1.2.10 Dokumentation und Hinterlegung des Quellcodes
 

 

Hinterlegung des Quellcodes samt Dokumentation sichert dem Kunden einer Individualsoftware Weiterverwendung nach Vertragsende.

 

Soweit der Service-Anbieter für den Kunden Individualsoftware entwickelt und zur Benützung zur Verfügung gestellt hat, empfiehlt es sich, den Anbieter zu verpflichten, den Quellcode dieser Software samt der Dokumentation darüber (Programmpflichtenheft, Programmflusspläne, Datenflusspläne, Testverfahren usw.) einschließlich aller erfolgten Änderungen in versiegelter Form zur Verfügung zu stellen, damit der Kunde bei Vertragsende diese Software auch bei einem dritten Anbieter weiterverwenden kann, ansonsten ist ein Anbieterwechsel unmöglich. Soweit der Anbieter diese Sachen dem Kunden nicht direkt zur Verfügung stellen will, kann auch ein Verwahrer bestimmt werden, der sie zu genau definierten Bedingungen herauszugeben hat („Hinterlegung“).


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Autor: Paul Meinl; Publiziert von: Alfred Peherstorfer (alfredisco)
factID: 1556354.3 (...Archiv); Publiziert am 16 Okt. 2012 15:43