Anbieter haben Kunden vor Vertragsabschluss die erforderlichen technischen Voraussetzungen mitzuteilen.
Damit der Service-Anbieter seine Leistung im gewünschten Ausmaß erbringen kann, sind beim Kunden oftmals bestimmte technische Voraussetzungen notwendig. Diese muss der Anbieter dem Kunden in ausreichender und verständlicher Form vor Vertragsabschluss mitteilen. Dies schließt auch die entsprechende Beratung über die Verbindung zwischen Anbieter und Kunden ein (Stand- oder Wählverbindung, Bandbreite, Fehlerrate, verwendbare Protokolle, Softwareschnittstellen, geeignete Netzanbieter). Ferner muss geklärt werden, wer diese Verbindungen beschafft, wer sie wartet und wer die Kosten trägt (wobei die unmittelbare Wartung der Verbindungsleitung wohl vom Netzanbieter übernommen wird). Für die Meldung einer möglichen Störung an den Netzanbieter kann sowohl der Service-Anbieter (fachlich kompetenter) als auch der Kunde verantwortlich sein.
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