Bei komplexen Leistungen ist eine Einschulung des Personals notwendig, das die angebotenen Leistungen anwenden soll. Es ist daher vertraglich zu vereinbaren, wann welche Anwendungen geschult werden, welches Ziel in dieser Schulung erreicht werden soll (nur Anwendung oder auch „Train the Trainer“) und welche vorausgesetzte Qualifikationen das zu schulende Personal haben muss, damit die Schulung Erfolg versprechend ist.
|