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4.1.6 Schutz des Gesamtsystems gegen punktuelle Überlastung
 

Für die reibungslose Nutzung einer Software-Dienstleistung kann es von großer Bedeutung sein, welche Vorkehrungen der Service-Anbieter für den Fall von Belastungsspitzen getroffen hat. In vielen Fällen ist es für den Service-Anbieter sinnvoll, vertraglich die Möglichkeit zu vereinbaren, durch teilweise Einschränkung des Dienstes (der Rechenkapazität) das System vor Überlastungen zu schützen – insbesondere wenn diese durch Kundenfehlbedienung oder Überschreitung der vereinbarten Maximallast verursacht wurden.


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Autor: Eike Wolf, Gunter Ertl und Paul Meinl; Publiziert von: Paul Meinl (pmeinl)
factID: 5563432.2 (...Archiv); Publiziert am 07 Jän. 2013 16:37