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Dauerschuldverhältnis
 

Vertragsverhältnis, das auf Dauer angelegt ist, sich also nicht in einem einmaligen Leistungsaustausch erschöpft (z.B. Miete, Dienstverhältnis); Zielschuldverhältnis: Der Leistungsinhalt steht bei Vertragsschluss schon (vollständig) fest bzw. ist zu- mindest bestimmbar (z.B. Kauf- oder Werkvertrag).


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Autor: Eike Wolf, Gunter Ertl und Paul Meinl; Publiziert von: Paul Meinl (pmeinl)
factID: 5563445.2 (...Archiv); Publiziert am 07 Jän. 2013 16:36