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4.1.3 Festlegung der Messmethode
 

Wichtig ist die Vereinbarung des maßgeblichen Messorts.

 

Der Anbieter sollte dazu entsprechende Mess-Software anbieten. Es gibt bewährte Messmethoden.

 

Wichtig ist dabei, auch den Messort (siehe auch -> 3.3  und die Grafik) zu definieren. Dieser ist in Abhängigkeit vom Umfang der vertrag- lich vereinbarten Leistung festzulegen. Eventuell kann auch eine Kontrollmöglichkeit auf einem Arbeitsplatzgerät (PC) angeboten werden.


Metainfo:
Autor: Alfred Peherstorfer; Publiziert von: Alfred Peherstorfer (alfredisco)
factID: 5563417.3 (...Archiv); Publiziert am 16 Okt. 2012 17:40