Home / Leitfaden / 4. Betriebsverhalten / 4.1 / 4.1.4 Definierte Folgemaßnahmen   
Eine neuere Version dieses Facts existiert bereits.. (anzeigen:)
4.1.4 Definierte Folgemaßnahmen
 

Wie näher in > 3.4 ausgeführt, sollten konkrete Maßnahmen, die vom Anbieter und eventuell auch vom Kunden bei verzögerter Antwortzeit zu setzen sind, vereinbart werden.


Metainfo:
Autor: Alfred Peherstorfer; Publiziert von: Alfred Peherstorfer (alfredisco)
factID: 5563424.1; Publiziert am 16 Okt. 2012 14:45