Home / Leitfaden / 4. Betriebsverhalten / 4.1 / 4.1.6 Schutz des Gesamtsystems gegen punktuelle Überlastung   
Eine neuere Version dieses Facts existiert bereits.. (anzeigen:)
4.1.6 Schutz des Gesamtsystems gegen punktuelle Überlastung
 

Für die reibungslose Nutzung einer Software-Dienstleistung kann es von großer Bedeutung sein, welche Vorkehrungen der Service-Anbieter für den Fall von Belastungsspitzen getroffen hat. In vielen Fällen ist es für den Service-Anbieter sinnvoll, vertraglich die Möglichkeit zu vereinbaren, durch teilweise Einschränkung des Dienstes (der Rechenkapazität) das System vor Überlastungen zu schützen – insbesondere wenn diese durch Kundenfehlbedienung oder Überschreitung der vereinbarten Maximallast verursacht wurden.


Metainfo:
Autor: Alfred Peherstorfer; Publiziert von: Alfred Peherstorfer (alfredisco)
factID: 5563432.1; Publiziert am 16 Okt. 2012 14:48