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Zessionsverbot
 

(auch „Abtretungsverbot“) Damit wird einem oder beiden Vertragspartnern ver- traglich verboten, Forderungen aus dem Vertrag an einen Dritten zu übertra- gen. Der häufigste Anwendungsfall ist die Veräußerung von Forderungen an eine

„Factorbank“. Dabei wird eine Forderung auf einen Betrag x um den (sofort zahl- baren) Preis y (geringer als x) verkauft. Dies hilft bei Liquiditätsproblemen aus der Klemme, weil man für die Forderung x, auch wenn sie noch nicht fällig ist, schon

jetzt zumindest den Betrag y erhält und darüber verfügen kann.


Metainfo:
Autor: Alfred Peherstorfer; Publiziert von: Alfred Peherstorfer (alfredisco)
factID: 5563509.1; Publiziert am 16 Okt. 2012 15:03
 
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