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2.1.3 Datenwiederherstellung
 

Bei Eintritt eines Schadensfalles, der eine Wiederherstellung der opera- tiven Daten notwendig macht, ist die dafür notwendige Zeitspanne eine interessante Größe. Betrachtet wird dabei die Frist vom Bekanntwerden des Datenverlustes beim Service-Anbieter bis zur   vollständigen Inbetriebnahme der Daten der letzten Sicherung. Diese Zeit sollte na- türlich möglichst kurz sein, die konkrete Anforderung ist aber stark von der Art der Anwendung abhängig.

 

Zu unterscheiden ist dabei, ob der gesamte Datenbestand wiederher- gestellt werden muss, oder ob nur ein Teil der Daten betroffen ist. Im Allgemeinen ist mit Datenwiederherstellung (oft auch „Data Recovery“) die Wiederherstellung des gesamten Datenbestandes gemeint. Je nach Anwendung und Ausstattung des Anbieters können aber auch punktu- elle Wiederherstellungen eventuell durch Versionierung der Daten auf Dateiebene möglich sein.


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Autor: Eike Wolf, Gunter Ertl und Paul Meinl; Publiziert von: Paul Meinl (pmeinl)
factID: 5563650.2 (...Archiv); Publiziert am 07 Jän. 2013 16:42