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Bewilligung von Physiotherapie
 
von Angelika Pichler

Physiotherapien sind ein wichtiger Bestandteil im Leben von ALS-Betroffenen, denn sie erhöhen die Lebensqualität.
Wie kommt man zu einer Physiotherapie? Die folgende Information darüber bezieht sich nur auf die Gebietskrankenkassen.

Der Patient lässt sich von seinem Hausarzt (praktischer oder Facharzt) eine Physiotherapie verordnen. Diese Verordnung muss bewilligt werden: in einigen Bundesländern von einer Bezirksstelle, in den anderen Bundesländern von einem Kontroll- oder Chefarzt.

Mit dieser Bewilligung kann die Physiotherapie kostenlos beansprucht werden – vorausgesetzt ein Vertragsphysiotherapeut oder ein Physio-Institut wird aufgesucht (in Kärnten beispielsweise gibt es keine Einzel-Vetragstherapeuten). Diverse Physio-Institute reichen die Verordnungen zur Bewilligung ein und entlasten somit die PatientInnen.

Weiters gibt es die Möglichkeit, einen Wahlphysiotherapeuten aufzusuchen. Diese Behandlung muss vorerst zur Gänze vom Patienten bezahlt werden. Die Honorarnote muss dann mit der Bankverbindung bei der GKK (Bezirksstelle oder bei der Zentralen Verwaltung) eingereicht oder per Post an sie geschickt werden und innerhalb weniger Wochen erhält man einen Kostenersatz. Die Höhe des Kostenersatzes richtet sich nach der Art der Physiotherapie und unterscheidet sich zudem noch nach Bundesland. Es gibt je nach Bundesland zwischen zwanzig und sechzig verschiedene Sätze, weswegen es hier nicht viel Sinn macht, ein Beispiel eines Kostenersatzes darzustellen.

Auch Hausbesuche sind möglich und werden (zum Teil) von den Gebietskrankenkassen finanziert.
Oft wissen die WahlphysiotherapeutInnen über die Rückerstattung Bescheid.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

Physiotherapie Österreich (ext.Link)

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AutorIn: Florian Brandl; Copyright: ÖALSG; Publiziert von: Florian Brandl (brandl)
factID: 107627.1; Publiziert am 17 Feb. 2002 15:49
 
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