Home > struktur > Handbücher > Allgemeines > PlattformadministratorIn ("P-Admin")
Eine neuere Version dieses Facts existiert bereits.. (anzeigen:)
PlattformadministratorIn ("P-Admin")
 
Nach der Einrichtung der Plattform durch den S-Admin muss der P-Admin ans Werk gehen. Noch kann niemand Inhalte auf die Plattform stellen, nicht einmal der P-Admin. Der P-Admin legt zuerst, wie oben schon angedeutet, die Hausordnung fest ("Welche Gruppen gibt es? Wer darf wo lesen/schreiben?") und verteilt die Schlüssel an die User (ordnet BenutzerInnen unterschiedlichen Gruppen zu). Danach kann er die Einrichtung des Hauses (=die Inhalte) vorstrukturieren, indem er Typen definiert oder Ordner anlegt, die jeweils für bestimmte Gruppen zugänglich sind etc.


info3 - 125057.2
Registrierung des P-Admins: Jeder, der P-Admin werden soll, muss sich zunächst als normale/r BenutzerIn registriert haben, damit ihn/sie der S-Admin der neuangelegten Plattform als P-Admin zuweisen kann. Es genügt, wenn er/sie sich auf einer beliebigen Plattform registriert hat (beispielsweise auf der Kundenplattform für BenutzerInnen des FCS, http://fcs.kundenplattform.com).

<- zurück zur Übersicht vom Usermanual
-> weiter zu: BenutzerIn
Metainfo:
AutorIn: Astrid Holzhauser; Publiziert von: factline Webservices GmbH (factline_support)
factID: 115650.8 (...Archiv); Publiziert am 11 Okt. 2005 11:06
 
Verknüpfungen:
 
Verweis(e) (107):